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Despotie ArtikelDie Despotie oder der Despotismus (von griechisch δεσποτησ = Gewaltherrscher , herrischer Mensch, Tyrann) ist eine Staatsform, in der das Staatsoberhaupt (der Despot) die absolute Macht über Leben und Tod seiner Untertanen besitzt. Die Bürger einer Despotie sind ihrem Despoten zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Die Staatsführung ist totalitär, es gibt kein Parlament, keine Parteien und keine Opposition, und eine Diskussion wird nicht geduldet. Kritiker und Abweichler werden gnadenlos verfolgt.
Der Personenkult um einen Despoten nimmt häufig religiöse Züge an; sein Abbild prangt auf Medaillen und Porzellantellern; man sieht ihn auf Denkmälern; Straßen und Plätze sind nach ihm benannt.
Der Herrscher einer Despotie besitzt ein absolutes Machtmonopol, ihm allein untersteht das Militär und die Polizei; häufig gibt es eine Geheimpolizei für die Verfolgung politischer Gegner und häufig orientiert sich die Politik an einer Ideologie. Der Despot verlangt und genießt quasi religiöse Verehrung. Er besitzt die Macht über Leben und Tod seiner Untertanen.
Despotien gab es bereits in dem Altertum bei den Griechen und in der römischen Kaiserzeit. Zur Zeit der Völkerwanderung beherrschten zahlreiche Stammesfürsten auf despotische Weise ihre Völker. In dem Mittelalter strebten die Kaiser und Könige nach absoluter Macht. In der Renaissance (frz. für Wiedergeburt) forderte Machiavelli die unbeschränkte Macht für die Fürsten. In dem 17. Jahrhundert genannte Ludwig XIV. von Frankreich sich als "Sonnenkönig" und schaltete den Einfluss des Adels aus. (Absolutismus) Erst während der Zeit der Aufklärung wurde die absolute Staatsmacht von französischen Philosophen wie Jean-Jacques Rousseau, Montesquieu und Voltaire sowie den englischen Denkern wie Hume und auch von dem Gründervater der amerikanischen Demokratie Thomas Jefferson kritisiert.
In neuerer Zeit trat der Despotismus wieder in dem deutschen Kaiserreich, in dem Dritten Reich (1933 bis 1945) und in vielen Entwicklungsländern auf.
In der byzantinischen Welt war Despot auch der Titel eines Herrschers über ein kleineres vom Kaiser immerhin nominiell abhängiges Land.
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